AGB

Annika Runzheimer 
Hebamme
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
 

1.    Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Annika Runzheimer (nachfolgend Hebamme genannt) und der Leistungsempfängerin.
       
(2) Die AGBs gelten für alle Verträge, die die Leistungsempfängerin mit der Hebamme eingeht, dies sind insbesondere Rückbildungskurse, Wochenbettbetreuung, Stillvorbereitungskurse, sowie alle weiteren Leistungen der Hebamme.
 
2.    Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
 
3.    Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. 
 
(2) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
 
(3) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
 
4. Wahlleistungen

(1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde.



b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, z.B.:
·     mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
·     mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
·     Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird. 
 
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
 
5.    Kurse und Seminare

(1) Mit der Kurs- und Seminaranmeldung schließt die Kursteilnehmerin einen Vertrag mit der Kursleiterin ab, die als selbstständig abrechnende Hebamme arbeitet. 
       
(2) Die Hebamme rechnet direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Selbstzahlerinnen erhalten eine Privatrechnung, welche sie bei der Krankenkasse einreichen können. Versäumte Kursstunden dürfen der Kursteilnehmerin von der Hebamme privat in Rechnung gestellt werden, die Gebühren richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V für gesetzliche Krankenkassen und der jeweiligen Privatgebührenordnung (HebGebO) des Bundeslandes. Wenn die Kursteilnehmerin privatversichert ist, ist im Vorfeld durch die Kursteilnehmerin eine Kostenübernahme der Kursstunden mit Ihrer Krankenkasse abzuklären. Im Falle der Nichtübernahme kann die Hebamme die erbrachten Leistungen privat in Rechnung stellen.
       
(3) Im Falle von Erkrankung der Hebamme (Kursleiterin) kann nicht zwingend eine Stellvertretung garantiert werden. Ausgefallene Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt. 
 
(4) Die Anmeldung der Teilnehmerin zu einem Kurs / Seminar, erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage der Hebamme. Nach Eingang der Anmeldung erhält die Kursteilnehmerin eine Anmeldebestätigung durch die Hebamme per E-mail.
       
(5) Der Vertrag zur Teilnahme an einem Kurs oder Seminar wird mit der Zusendung der „Vereinbarung zur Teilnahme an einem Kurs“ geschlossen. Diese Vereinbarung, sowie die AGBs erhält die Kursteilnehmerin ebenfalls vorab per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag.
Am ersten Kurstag bestätigt die Teilnehmerin die zugesandte Vereinbarung per Unterschrift. Ein Hinweis auf das Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz ist in Punkt 10 und 11 aufgeführt.
 
(6) Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Anzahl berücksichtigt ggfs. geltende Vorschriften des Bundeslandes und Hygienekonzepte der Praxis. Die Mindestanzahl der Teilnehmer wird bei der Kursbeschreibung bekannt gegeben. Die Plätze werden nach Anmeldedatum vergeben. Sollte die Anzahl der Mindestteilnehmer nicht gegeben sein, behält sich die Hebamme das Recht vor den Kurs abzusagen.
 
6.    Corona Regelungen
 
Laut aktuellem Infektionsschutzgesetz gilt in Einrichtungen des Gesundheitswesens (dazu gehören auch Hebammenpraxen) für Mitarbeiter und Kursteilnehmerin / Betreute keine zwingende FFP2 Maskenpflicht mehr. 
 
7.    Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
 
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. 
 
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (Hebammengebührenordnung – HebGebO), in dem die Leistung erbracht wird. Privatversicherte Selbstzahlerinnen sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 
 
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
 
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
 
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.  
 
8.    Inkrafttreten der AGBs
       
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 24. Juli 2023 in Kraft.
Mit der Anmeldung zu meinen Kursen, Seminaren oder Betreuungen in Schwangerschaft und Wochenbett, stimmt die Betreute/Kursteilnehmerin den AGBs zu.
 
9.    Salvatorische Klausel
 
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
 
10. Fernabsatzverträge
         
Verträge die ohne gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen werden, unterliegen den Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß §§ 312 bff. BgB. Diese Verträge haben die Besonderheit, dass sie ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sowohl Vertragsangebot, als auch Vertragsannahme. Gemäß der Vorschrift §312d BGB steht den Anmeldenden bei einem Abschluss solcher Verträge ein Widerrufsrecht gemäß §355 BGB zu. 
 
11. Widerrufsrecht
 
Die Kursteilnehmerin /Betreute kann ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246§ 2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 
 
Der Widerruf ist zu richten an: Annika Runzheimer, Hagdornstr. 5, 76139 Karlsruhe. 
Email: hebamme-runzheimer@outlook.de
 
12. Widerrufsfolgen
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (wie Zinsen) herauszugeben. Kann die Kursteilnehmerin/Betreute die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss sie der Hebamme insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die Kursteilnehmerin/Betreute die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. 
 
Das Widerrufsrecht der Kursteilnehmerin/Betreute erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch der Kursteilnehmerin /Betreute vollständig erfüllt ist, bevor die Kursteilnehmerin /Betreute ihr Widerrufsrecht ausgeübt hat. 
 
13. Haftung
 
Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich auch auf Säuglinge und Kleinkinder die zu den Kursen mitgebracht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.